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Sie möchten wieder in die Kirche eintreten?
Herzlich willkommen!
In der Folge möchte ich
Ihnen einige
Fragen beantworten, von denen ich weiß, daß sie solch einen Schritt mit
Sicherheit begleiten:
An wen
muß ich mich
wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Die Möglichkeit zum
Wiedereintritt wird Ihnen bei uns in der zentralen
"Wiedereintrittsstelle an St. Nikolai" eröffnet - und zwar nicht
nur für Kiel oder die Nordelbische Kirche, sondern für das ganze Gebiet
der Evangelischen Kirche Deutschlands. Rufen Sie einfach kurz an (0431/982 69 10)
und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Muß ich mich prüfen
lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein!! Vorgesehen ist ein kurzes Gespräch, das zum größten Teil dem
gegenseitigen Kennenlernen dient. Wir sind
interessiert daran - was Sie vor Zeiten bewogen hat, aus der Kirche
auszutreten und was Sie nun dazu bewegt, wieder dazu gehören zu wollen.
Mit "Glaubensprüfung" hat das nichts zu tun. Außerdem brauchen wir Ihre
persönlichen Daten und Ihre Unterschrift...
Werde ich noch einmal
getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen
gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht
noch einmal getauft.
Und wenn ich gar
nicht getauft bin?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche
aufgenommen. Der Taufe geht in der Regel ein Gespräch voraus. Über die
Gestaltung der Tauffeier werden wir dabei dann auch Absprachen treffen.
Werde ich der
Gemeinde vorgestellt?
Nicht automatisch. Wenn Sie es allerdings gerne möchten, kann in
einem Gottesdienst Ihrer Ortsgemeinde Ihr Eintritt in die evangelische
Kirche bekannt gegeben werden und Sie sich selbst auf diese Weise der
Gemeinde bekannt machen. Nähere Absprachen sollten Sie dann mit Ihrem Ortspastor
oder Ihrer Ortspastorin führen.
Welche Unterlagen
werden benötigt?
Ihren Personalausweis sollten Sie dabei haben. Ihre Tauf- und/oder
Konfirmationsurkunde wäre gut, um die Taufe dokumentieren zu können.
Sollten Sie wissen, wann aus der Kirche ausgetreten sind und das noch
nachweisen können, dann bringen Sie diese Unterlagen doch bitte auch mit.
Was kostet mich der
Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum
Austritt bei den staatlichen Stellen, natürlich kostenlos.
Zu welcher Gemeinde gehöre ich dann?
Zu der Gemeinde, die für Ihren Wohnort
zuständig ist - es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich eine Umgemeindung
in die St. Nikolai-Gemeinde. Sie können sich nach Ihrem Eintritt aber auch
in jede andere Gemeinde umgemeinden lassen - wir helfen Ihnen
selbstverständlich bei diesem Schritt.
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